Ein Service der

Erzbergersche Steuer- und Finanzreformen

Beiträge im Wirtschaftsdienst zu den Steuer- und Finanzreformen von 1919/1920

von Dr. Alfred Schmidt-Essen

4. Jahrgang, 1919, Hefte 29, 30 und 34

Hintergrund:

Im Juli 1919 begannen die "Erzbergerschen" Steuer- und Finanzreformen. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg war die Lage der der öffentlichen Finanzen desaströs, massive Steuererhöhungen unumgänglich. Nach Waffenstillstand und politischem Umbruch im November 1918 begannen umgehend die Planungen zu umfassenden Steuer- und Finanzreformen. Nach der Verabschiedung des Versailler Friedensvertrags und der Weimarer Verfassung im Sommer 1919 wurde eine neue Reichsregierung gebildet, die sich weiterhin auf die „Weimarer Koalition“ aus Mehrheits-SPD, Zentrum und linksliberaler DDP in der Nationalversammlung stützte. Reichsfinanzminister wurde Matthias Erzberger (Zentrum), der die Reformen tatkräftig und mit großem politischem Geschick durchsetzte.

 

Alfred Schmidt-Essen ist das Pseudonym von Alfred Schmidt-Höpke (1891 – 1965), Nationalökonom, Journalist, Autor und Politiker. Von 1918 bis 1921 war er Redakteur beim Wirtschaftsdienst, anschließend bei der Deutschen Bergwerkszeitung. Von 1928 bis 1932 Abgeordneter der Reichspartei des deutschen Mittelstandes (Wirtschaftspartei) im Preußischen Landtag.

Trotz (oder wegen) des extremen Zeitdrucks und der chaotischen politischen Lage gelang bis März 1920 eine nahezu vollständige Umgestaltung, Modernisierung und Zentralisierung des Steuersystems und der öffentlichen Finanzen, deren wesentliche Elemente bis heute Bestand haben. Die Steuerbelastungen wurden deutlich erhöht. Die Einkommensteuer wurde auf das Reich übertragen und ein progressiver Steuertarif bis zu 60 Prozent eingeführt. Die Umsatzsteuer wurde als allgemeine Verbrauchsteuer ausgebaut und erhöht, ferner wurde die Grunderwerbsteuer eingeführt. Das „Reichsnotopfer“ sollte als einmalige Vermögensabgabe bis zu 65 Prozent der steuerpflichtigen Vermögen abschöpfen, um die immensen Staatsschulden abbauen. Auch die die Erbschaftsteuer wurde reformiert und ausgeweitet. Den Ländern verblieben nur wenige Steuerkompetenzen, sie wurden in einen Finanzausgleich mit dem Reich einbezogen. Zügig wurde die Reichsfinanzverwaltung aufgebaut, die fast alle Steuern erhob. Dazu entstand mit der Reichsabgabenordnung ein eigenständiges Steuerverwaltungsrecht, ferner wurde eine spezielle Finanzgerichtsbarkeit eingeführt.

Zur Entwicklung von Steuersystem und Steueraufkommen seit diesen Reformen: Stefan Bach: 100 Jahre deutsches Steuersystem: Revolution und Evolution. DIW Berlin Discussion Papers 1767, 2018.

 

Lesen Sie die Beiträge von Alfred Schmidt-Essen im Wirtschaftsdienst

Reichseinkommensteuer und Einheitsstaat vom 18. Juli 1919, Seite 543 bis 544

Die grosse Einmalige vom 25. Juli 1919, Seite 565 bis 567

Die neue Umsatzsteuer vom 22. August 1919, Seite 637 bis 638