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Chancen und Risiken der elektronischen Revolution

64. Jahrgang, 1984, Heft 6

Ein Plädoyer des späteren Wirtschaftsweisen für eine gründliche Technikfolgenabschätzung

von Prof. Dr. Bert Rürup

Die Diskussion darüber, ob es sich bei der Einführung der modernen Informationstechniken, also der Anwendung von

  • Datenverarbeitungstechniken,
  • Textverarbeitungstechniken,
  • Telekommunikationstechniken und
  • elektronischen Automatisierungstechniken im Produktionsbereich,

um eine bzw. die „dritte technologische Revolution“ handelt, hat einen intellektuellen Grenzertrag von Null, sie ist überflüssig. Unstrittig ist, daß die hier diskutierten „mikroelektronischen Medien“ in einer Reihe mit anderen „historischen“ Schlüsselindustrien wie z. B.

  • der mechanischen Spinnmaschine und dem mechanischen Webstuhl,
  • der Dampfmaschine,
  • dem Elektromotor
  • oder dem Verbrennungsmotor

stehen. So wie diese Techniken bei ihrer flächendeckenden Implementation nicht nur mit großen Produktivitäts- und Produktionsfortschritten verbunden waren, sondern immer auch mit Ängsten und Widerständen, so ist dies auch bei der gegenwärtig rollenden „Computerisierungswelle“ der Fall.

Bert Rürup ist Volkswirt und Politikberater mit Schwerpunkt Rentenpolitik. Von 2000 bis 2009 gehörte er dem Rat der Wirtschaftsweisen an, dem er ab 2005 vorsaß.

Nach seiner Promotion arbeitete er zunächst als wissenschaftlicher Assistent und in der Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes. 1975 übernahm er eine Professur für Volkswirtschaft an der Universität Essen, von 1976 bis zu seiner Emeritierung 2009 war er Professor der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Darmstadt. In dieser Zeit entstand auch sein Text für den Wirtchaftsdienst.

Seit Januar 2013 leitet Bert Rürup als Präsident das Handelsblatt Research Institute.

Es dürfte Einigkeit darüber bestehen, daß den Informationsverarbeitungstechniken die Schlüsselfunktion in der mittelfristigen technischwirtschaftlichen Entwicklung zukommt; sie ist die Basistechnik für den Rest dieses Jahrtausends. Basistechnik nicht durch ihre „Modernität“ - ähnlich modern sind auch z. B. die Lasertechnik, Biotechnik oder Meerestechnologie - , sondern dadurch, daß sie im Vergleich zu allen anderen neuen Technologien produktions- und verfahrensunspezifisch, d. h. „universal“ ist. Denn keine neue technische Entwicklung ist ohne die Anwendung der Informationstechniken, sprich des „Computers“ , mehr denkbar.

Es ist ebenfalls müßig, darüber zu streiten, ob der Prozentsatz der Arbeitsplätze, der in den nächsten Jahren von den Datenverarbeitungstechniken erfaßt und beeinflußt wird, bei 30,50 oder 60 % aller Beschäftigungsverhältnisse liegt. Unabhängig von dem in jedem Fall beachtlichen Prozentsatz werden die Auswirkungen - vielleicht weniger quantitativ, aber dafür um so mehr qualitativ - auf die Arbeitswelt gravierend sein. Und, wie immer bei tiefgreifenden technologischen Wandlungen, werden diese Änderungen erhofft und befürchtet:

Die Hoffnungen richten sich darauf, daß durch die Einführung der DV-Techniken neue und „bessere“ Arbeitsplätze entstehen, Arbeitsplätze, die höhere intellektuell-kreative Anforderungen an den Beschäftigten stellen, aber auch Annehmlichkeiten mit sich bringen, da der Anteil an schweren körperlichen und/oder repetitiven Arbeiten zurückgeht, kurz die Computerisierung einen Beitrag zur Steigerung des Wirtschaftswachstums und der Humanisierung der Arbeitswelt leisten kann.

Die Befürchtungen richten sich darauf, daß Arbeitsplätze wegrationalisiert werden, es zu Dequalifizierungen, steigendem Arbeitsstreß, starken Segmentierungen der Arbeitnehmerschaft etc. kommt. Derzeit ist es unmöglich, alle Auswirkungen der Einführungen der neuen Medien auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsbedingungen sicher zu bestimmen bzw. einen „Saldo“ zwischen positiven und negativen Effekten zu ermitteln. Die Anwendungsgebiete sind zu heterogen , und zu jedem Beispiel gibt es Gegenbeispiele, und jeder positiven Erfahrung bzw. jedem positiven Potential stehen negative Erscheinungen oder Wahrscheinlichkeiten gegenüber und vice versa.

Für die Frage, ob wir für die „dritte technologische Revolution“ gerüstet sind, ist es aber - glücklicherweise - nicht entscheidend, zu einer abschließenden Bewertung der positiven und negativen Auswirkungen zu gelangen.

Wappnung gegen Schäden

Gerüstet ist eine Gesellschaft gegen technologische Umbrüche, wenn sie „social techniques“ bereitstellt bzw. kurzfristig bereitstellen kann, die in der Lage sind, als negativ beurteilte Technikfolgen zu beherrschen bzw. abzufedern. Der hierzu erforderliche Kriterienkatalog resultiert immer aus dem Parallelogramm der gesellschaftlichen Kräfte. Bei der Frage nach politischen Optionen angesichts der Computerisierung der Arbeitswelt kann es nicht darum gehen, die Einführung gezielt politisch zu verhindern. Zu keiner Zeit ließ sich technischer Fortschritt „unterdrücken“ . Nicht einmal dem Papst gelang es durch seinen Bannspruch im Jahre 1139, die Ausbreitung der Armbrust, einer Waffe, die „eine Beleidigung für Gott und unziemlich für einen Christen ist“ , zu verhindern bzw. ihren Einsatz auf den Kampf gegen Ungläubige zu beschränken. Realpolitisch kann es nur darum gehen - auch gerade infolge der Erkenntnis der mannigfaltigen positiven Effekte sozio-ökonomische Gefahren und Schäden zu identifizieren und nach Möglichkeit antizipativ zu verhindern, zumindest aber reaktiv zu heilen oder auch zu lindern.

Seit einiger Zeit bereits rege diskutiert - wenngleich auch ohne sichtbare praktisch-politische Konsequenzen - wurden und werden

  • die zumindest bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt oft überschätzten globalen, quantitativen Arbeitsplatzeffekte des die Arbeitsproduktivität erhöhenden technischen Fortschritts (Stichwort: Jobkiller),
  • die auch bereits sattsam bekannten DV-Auswirkungen, die die ohnehin auf dem Arbeitsmarkt bestehende Benachteiligung der Frauen in quantitativer und qualitativer Hinsicht verstärken,
  • der unverkennbare Trend zum „gläsernen Arbeitnehmer“ durch Personalinformationssysteme und/ oder eine DV-orientierte Arbeitsplatzgestaltung.

Obwohl diese wichtigen Probleme noch ihrer befriedigenden politischen Behandlung harren, soll hier auf sie nicht weiter eingegangen werden, sondern auf die bislang weit weniger untersuchten Risiken und Probleme der „elektronischen Heimarbeit“ , d. h. der DV-bedingten Auslagerung und Aufteilung von bisher betrieblichen (Voll-)Arbeitsplätzen.

Elektronische Heimarbeit

Durch die gegenwärtig geplante bzw. bereits in Angriff genommene „Verkabelung“ bzw. Digitalisierung des Telefonnetzes werden die Möglichkeiten geschaffen, nach Maßgabe der betriebswirtschaftlichen Opportunität Arbeitsplätze aus den Unternehmen in die Wohnung der Beschäftigten auszulagern (in Baden- Württemberg läuft bereits ein diesbezüglicher Modellversuch).

Die gegenwärtig diskutierte Flexibilisierung der betrieblichen Arbeitszeit wird dann überlagert durch eine zunehmende Flexibilisierung des Arbeitsortes und der Arbeitsorganisation. Zuerst dürften hiervon insbesondere Schreibarbeiten, Buchhaltungsarbeiten etc. betroffen sein. Wie US-amerikanische Erfahrungen allerdings zeigen, kann sich der Kreis der betroffenen Tätigkeiten sehr schnell ausdehnen und auch höher qualifizierte Tätigkeiten wie

  • Bearbeitung von Schadensfällen für Versicherungen, 
  • Berechnungen aller Art,
  • Erstellungen von Kalkulationen, Konstruktionszeichnungen, Graphiken, Statistiken,
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen,
  • Gelddispositionen,
  • Programmentwicklungen bzw. Soft-ware Design etc. erfassen.

In jeder Wohnung mit einem Telefon- und/oder Kabelanschluß könnten diese Tätigkeiten dann auf - in aller Regel wohl vom Arbeitgeber bzw. dem auslagernden Unternehmen gestellten - Kleincomputern, Terminals, mit Bildschirm ausgestatteten Textverarbeitungsautomaten etc. verrichtet werden.

Chancen

Auf den ersten Blick bringt eine derartige „Arbeitsumorganisation“ Vorteile sowohl für die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer gewinnt eine größere Leistungssouveränität bzw. -autonomie, da er seine Arbeitszeiten weitgehend selbst disponieren könnte. Für den Arbeitgeber bedeutet diese Arbeitsumorganisation eine Senkung der zu jedem Arbeitsplatz erforderlichen komplementären Kapitalkosten sowie eine Externalisierung von Arbeitsorganisationskosten. Damit ist eine weit bessere Anpassung des jeweils benötigten Arbeitsvolumens an das Beschäftigungsvolumen verbunden, mit der Konsequenz einer spürbaren Erhöhung der Stundenproduktivität je Beschäftigten. (Wäre dies nicht der Fall, hätte kein Arbeitgeber Interesse an einer derartigen Umorganisation, die ja auch mit Problemen, z. B. solchen der Betriebsorganisation oder der Lohnfindung, einhergeht.)

Zweifellos bietet diese Entwicklung Chancen einer erhöhten Selbstbestimmung bzw. Selbstverwirklichung und einer persönlichen Emanzipation der betroffenen Arbeitnehmer. Gleichwohl birgt sie aber auch eine ganze Reihe von Gefahren in sich, denen es politisch zu begegnen gilt.

Sieht man einmal von mit Sicherheit auftretenden Problemen des Datenschutzes und des Urheberrechtes ab, so ist zu vermuten, daß - und dies dürfte mit Nachdruck von den Unternehmern zur Abwälzung der nicht unerheblichen Lohnnebenkosten (im Durchschnitt über 75 % des Barlohnes) gefördert werden - diese Tätigkeiten nicht auf der Basis eines Arbeits- bzw. Dienstvertrages, sondern weitgehend auf der eines Werkvertrages abgewikkelt werden. Dies hat die Konsequenz, daß weite Bereiche dieser „elektronischen Heimarbeit“ zum Rekrutierungsreservoir eines „neuen Mittelstandes“ werden - sehr zum Leidwesen der Gewerkschaften.

Risiken

Das heißt, viele ehemalige und/ oder neue „Arbeitnehmer“ im Sinne von abhängig Beschäftigten werden zu Klein- bzw. Kleinstunternehmern mit Subunternehmerfunktionen werden. Da eine solche Auslagerung von Tätigkeiten in aller Regel ferner mit einer den betriebswirtschaftlichen Flexibilisierungserfordernissen entsprechenden Aufteilung des Arbeits- bzw. Auftragsvolumens verbunden sein dürfte, darf erwartet werden, daß ein derartiges „Beschäftigungsverhältnis“ nicht zur Unterhaltung einer ganzen Familie ausreicht. (Eine jüngst in den Vereinigten Staaten erschienene Studie belegt, „daß selbst qualifizierte Computer-Spezialisten im Schnitt umgerechnet rund acht DM pro Stunde weniger verdienen als ihre Kollegen im Büro“ . Der Spiegel Nr. 20/1984, S. 233.)

Hinzu kommt, daß für diese Selbständigen von den Auftraggebern keine Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlt werden - es mithin zu einer Auszehrung der Finanzierungsbasis der Sozialversicherungen kommen kann - , sie nicht dem Kündigungsschutz unterliegen und keinen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld haben. Daher ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß die elektronische Heimarbeit eher zum Nährboden eines „unternehmerischen Proletariats“ werden kann.

Auf der Ebene der betroffenen „Subunternehmer“ steht somit dem zweifellos gewachsenen Freizeit-bzw. Dispositionsgewinn ein deutlicher Risikozuwachs hinsichtlich ihrer Einkommenssicherheit und ihrer sozialen Absicherung gegenüber.

Bedenkt man ferner, daß es sich bei diesen „neuen Heimarbeitsplätzen“ in aller Regel um Teilzeitbeschäftigungen handeln dürfte, steht zu vermuten, daß - wenn kein zweiter Verdienender in der Familie ist - sich der Betroffene um mehrere derartige (Werk)Verträge bemühen muß. Für den Auftraggeber ergeben sich hieraus Konkurrenz-, Datenschutz- und Regreßprobleme, für den Auftragnehmer ein wachsender Arbeitsstreß. Oder aber der „neue Heimarbeiter“ wird gezwungen, in die „Schattenwirtschaft“ abzutauchen, mit der Konsequenz sich verstärkender fiskalischer und parafiskalischer Erosionen, „unordentlicher“ Sozialversicherungsbiographien, unzureichenden Versicherungsschutzes etc.

Verfehlt wäre es, aus dieser Skizze Assoziationen zum Heimarbeiterelend des 19. Jahrhunderts ableiten zu wollen. Denn dazu beinhaltet die unaufhaltsame „dritte technologische Revolution“ zu viele positive ökonomische Expansionsund Entfaltungschancen, Möglichkeiten einer Liberalisierung und Verkürzung der Arbeitszeit sowie einer emanzipatorischen Individualisierung der Beschäftigungsverhältnisse.

Dennoch erwächst ungeachtet der positiven Aspekte ein dringender politischer Handlungsbedarf. Die Frage, ob wir z. B. gegen Probleme wie diese, die nur eine von zahlreichen Facetten der „Elektronikfolgen“ darstellen, gerüstet sind, muß mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden.

Optionen

Weil die Auswirkungen der „dritten technologischen Revolution“ unüberschaubar vielfältig und keineswegs nur negativ sind, ist es auch nicht möglich, ein konsistentes politisches Programm der DV-Technikfolgen vorzulegen. Die folgenden politischen Optionen sind insofern genauso fragmentarisch wie die obige Problemskizze: Als sinnvolle Einzelmaßnahmen, die die zweifellos vorhandenen positiven Auswirkungen der DV-Diffusion auf Effizienz, Wohlfahrt, Beschäftigungschancen und individuelle Freiräume nicht verschütten, wären diskussionswürdig:

  • Ein allgemein verbindlicher, vom Staat - nach Absprache mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern - erlassener Mustervertrag hinsichtlich sozialer Absicherung, Entgeltregelung etc. von elektronischen Heimarbeitsplätzen bzw. diesbezügliche Novellierungen des Heimarbeitsplatzschutzgesetzes;
  • bei den regulären Arbeitnehmern eine tendenzielle Umwandlung von Lohnnebenkosten (wie z. B. Essensgeldzuschüsse, Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, Lohnfortzahlungsrückstellungen, vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsfürsorge) in steuerbegünstigte Barlohnbestandtelle. Dies würde die Arbeitskosten von im Unternehmen Beschäftigten nicht verändern, dennoch aber den Anreiz zur Beschäftigungsexternalisierung in Richtung „selbständiger Heimarbeiter“ reduzieren. (Gleichzeitig wäre dies eine Maßnahme gegen die Schwarzarbeit der regulär Beschäftigten, da der Preis einer bestimmten Leistung im wirtschaftlichen Untergrund sich an dem des Grenzanbieters in der offiziellen Ökonomie orientieren dürfte und einer der Konkurrenzvorsprünge der „Schattenwirte“ gegenüber den regulären Anbietern in der Nichtberücksichtigung dieser Lohnnebenkosten besteht, die nicht auf dem Gehaltszettel erscheinen);
  • eine obligatorische Sozialversicherung bzw. der obligatorische Abschluß einer adäquaten Privatversicherung für alle Selbständigen;
  • die Einführung einer „Wertschöpfungsabgabe“ oder einer „Sozialsteuer“ als Ersatz und/oder Ergänzung für den Teil der Arbeitskosten, den die Arbeitgeber in Form von fiskalischen und parafiskalischen Beiträgen zu leisten haben (z. B. Arbeitgeberbeiträge zur GRV). Auf diese Weise sollte eine betriebsformen- und betriebstechnisch-, d.h. allokationsneutrale Abgabenregelung erreicht werden, die nicht eine Substitution von Arbeit durch Kapital prämiert und die das finanzielle Fundament der Sozialversicherung stabilisiert;
  • die Gründung eines - gegebenenfalls nach Branchen gegliederten - „gewerkschaftsähnlichen“ „Verbandes der elektronischen Heimarbeiter“ zur Bündelung, Artikulation und Durchsetzung ihrer - spezifischen - Interessen.

Bildungspolitische Offensive

Unabhängig von diesen und weiteren möglichen politischen Optionen sollte die erste und wichtigste politische Aufgabe in einer bildungspolitischen Offensive gegen den informationstechnischen Analphabetismus in unserem Lande bestehen. Ähnlich wie vor einigen hundert Jahren der des Lesens und Schreibens unkundige „Normalbürger“ , der wußte, daß es Bücher und Bibliotheken gab, mit ihnen aber nichts anfangen konnte, steht der „mittlere Bürger der Industriestaaten heute der Informationstechnik gegenüber: beeindruckt, besorgt, interessiert - aber letztlich unwissend“ (Sachverständigenbericht im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung vorgelegt, „Zukunftsperspektiven gesellschaftlicher Entwicklung“ ).

Wollen wir einer der führenden Industriestaaten der Welt bleiben, müssen wir alles daransetzen,

  • die wichtigsten Methoden und Vorgehensweisen zur Lösung informationstechnischer Probleme mittels Computereinsatz,
  •  die wichtigsten Kenntnisse über Aufbau und Funktionsweise von Mikroprozessoren und Mikrocomputern,
  •  Informationen über Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzformen in Wirtschaft und Verwaltung

sowohl zu einem relevanten und konstitutiven Bestandteil der Lehreraus-, -fort- und -Weiterbildung zu machen als auch diese Themen in den Lehrplänen auf allen Stufen unseres Bildungssystems fest zu verankern. Für die jüngeren Generationen wird hier inzwischen - glücklicherweise - erfreulich viel getan. Weitgehend ausgeblendet sind dagegen noch die gegenwärtig „staatstragenden“ mittleren Jahrgänge.

Nur wer eine Technik oder Technologie beherrscht bzw. ihre Anwendungsmöglichkeiten angstfrei abschätzen kann, ist gegen mögliche oder wahrscheinliche Nachteile gewappnet. Aus diesem Grunde empfiehlt sich die Einrichtung einer „Technological assessment-lnstitution“ , eines „Sachverständigenrats zur Technikfolgeabschätzung“ (STA) z. B. nach dem Vorbild des Sachverständigenrates für Umweltfragen. Er hätte u.a. die Aufgabe, alle zwei Jahre einen Bericht über die relevanten nationalen und internationalen Erkenntnisse und Erfahrungen vorzulegen.

Diese Vorschläge sind mit Sicherheit kein Allheilmittel gegen die auf unsere Gesellschaft zukommenden technologisch bedingten Wachstumsschmerzen. Gleichwohl dürften sie zu einer größeren sozialen Balance unserer sozio-ökonomischen Entwicklung beitragen.

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